Wodurch unterscheidet sich eine Zugangskarte für einen Erziehungsberechtigten von einer Zugangskarte für eine Begleitperson?
Es gibt nur eine Art von Zugangskarte, insbesondere auch keine „Abholkarte“.
Unterschiedlich sind nur die Rechte dieser Personen gegenüber der DSL: Nur
Erziehungsberechtigte können eine Zugangsberechtigung für Dritte beantragen, um diesen
dabei eine Abholberechtigung für ein oder mehrere abholpflichtige Kinder zu erteilen
Erstellt am 23 Apr 2018