Wie lang ist die Mandatsdauer des Vorsitzenden des Schulelternbeirats bzw. dessen Stellvertretern?

Der Vorsitzende des Schulelternbeirats und seine zwei Stellvertreter werden für die Dauer von
zwei Schuljahren gewählt. Die Wahl muss spätestens bis Ende November stattfinden. Sie
bleiben im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind.

Sollte der Vorsitzende des Schulelternbeirats sein Amt frühzeitig abgeben, wird es von einem
der beiden Stellvertreter bis zu den nächsten Wahlen übernommen.

 

Erstellt am 23 Apr 2018
Imprimir
Auszeichnungen