Wie funktioniert die Aufsichtspflicht?

Gemäß Hausordnung ist die Schule verpflichtet, den Schülern während des Unterrichts, der
Pausen und Freistunden, während der Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen sowie 15
Minuten vor dem Unterricht und 10 Minuten nach dem Unterricht zu beaufsichtigen.

Die Aufsicht, für die ein Plan vorhanden ist, ist Verantwortung der Lehrer oder sonstiger
betrauter Personen. Sollte sich diesbezüglich ein Fehlverhalten ergeben, muss die Leitung der
jeweiligen Stufe (Kindergarten, Grundschule oder Gymnasium) sofort benachrichtigt werden,
sodass der Ausfall geprüft werden kann und das Fehlverhalten berichtigt werden kann.

 

Erstellt am 23 Apr 2018
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