Welches Verfahren ist im Falle eines Unfalles oder plötzlicher Erkrankung angeraten?

Erleidet ein Schüler in der Schule einen Unfall oder eine plötzliche Erkrankung, wird gemäß
Schulärztlicher Ordnung sofort der Schularzt und in seiner Abwesenheit die Arzthelferin
benachrichtigt. Die schulärztliche Dienststelle entscheidet, je nach Schweregrad des Falles,
über die Versorgung des betreffenden Schülers.*
.
Bei geringem Schweregrad:

  • Primärversorgung;
  • Verbleiben im Unterricht

Bei mittlerem Schweregrad (z.B. leichte/mittlere Sportverletzungen, leichte Unfälle, usw.):

  • Verbleiben in der Krankenstation der Schule;
  • Benachrichtigung der Eltern über das Schülersekretariat und eventuelles Abholen durch
    die Eltern;
  • Gegebenenfalls Krankentransport durch das Schulpersonal oder die Eltern zur
    Vertragsklinik (Clínica Todos-os-Santos in der Rua Gonçalves Crespo Nº 39, 1169-84
    Lisboa).

Bei dringendem Notfall (z.B. Bewusstseinsverlust, Schädelhirntrauma, offensichtliche
Knochenbrüche, starke Blutungen (arteriell), etc.):

  • Sofortiges Rufen eines Krankenwagens über das Schülersekretariat und Transport in
    das Universitätskrankenhaus Santa Maria;
  • Parallele Benachrichtigung der Eltern über das Schülersekretariat;
  • Wenn möglich, sollten alle Transporte von Mitarbeitern der Schule begleitet werden;
  • Anfertigung eines Sachverhalt Berichtes durch die betreffende Lehrkraft bzw.
    Erzieher/in.

Über Einzelfälle wird gesondert entschieden. Der Schulvorstand ist Ansprechpartner für
eventuelle Haftungsfragen.
Versicherung: ZÜRICH – Companhia de Seguros, S.A., Police-Nr. 2939743.3

* In der Schule in Estoril wird dieses Verfahren von den Erziehern, Lehrern und/oder den Angestellten, die eine Erste Hilfe
Ausbildung haben gesichert.

 

Erstellt am 23 Apr 2018
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