Was sind die Rechte der Elternvertretung?
Satzungsgemäß hat die Elternvertretung das Recht (i) in allen Fragen des Unterrichts und der
Erziehung sowie des gesamten Schullebens gehört zu werden und von der Schule Auskünfte
zu erhalten, (ii) zu Problemen des Schulalltags Stellung zu nehmen und diese je nach Sachlage
mit den Lehrern, mit der Schulleitung oder mit dem Schulvereinsvorstand zu erörtern, um zu
einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen, (iii) der Schulleitung Anregungen und Vorschläge
zu unterbreiten, insbesondere zu allgemeinen Schulangelegenheiten, zur Einführung neuer
Lern- und Arbeitsmethoden und neuer Lehrinhalte, sowie zu Studienfahrten und
Schüleraustauschen, und (iv) vor dem Verhängen der Sanktionen 6 und 7 der Erziehungs- und
Ordnungsmaßnahmen gehört zu werden.
Erstellt am 23 Apr 2018