Was sind die Pflichten der Elternvertretung?

Satzungsgemäß hat die Elternvertretung die Pflicht (i) bei ihrer Zusammenarbeit mit der Schule
stets das Gesamtwohl der Schule und ihrer Schüler in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit zu stellen
und (ii) sich zu vergewissern, dass beide Sprachen, Deutsch und Portugiesisch, in den
verschiedenen Gremien der Elternvertretung repräsentiert sind.

 

Erstellt am 23 Apr 2018
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