Müssen der Vorsitzender des Schulelternbeirats und dessen Stellvertreter die deutsche und die portugiesische Sprache beherrschen?

Ja, der Vorsitzende und beide Stellvertreter müssen die deutsche und die portugiesische
Sprache beherrschen.

 

Erstellt am 23 Apr 2018
Imprimir
Auszeichnungen