Ich verstehe nicht, welchen Sinn die Durchgangsfrist hat.

Die Durchgangsfrist soll den Benutzern der Drehtüren die Möglichkeit geben, nach erteilter Durchgangserlaubnis (grüner Pfeil am Eingangs- bzw. Ausgangsleser) ohne Zeitdruck den Drehbereich (ggf. mit Handgepäck) zu betreten und den Flügel der Drehtür bis zum Anschlag nach vorne zu drehen. Beim Haupttor und bei den beiden Zugangspfosten der Kindergartenzone gibt es keine Durchgangsfrist, weil dort gleichzeitig mit dem Erteilen der Durchgangserlaubnis auch der Wechsel der Aufenthaltsregion im Zugangssystem registriert wird.

 

Erstellt am 23 Apr 2018
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