Ich bin Erziehungberechtigte/r eines Schülers, komme aber nur selten zur Schule. Kann ich die beiden Zugangskarten mit Abholberechtigung auf den Namen von Familienangehörigen und/oder Freunden ausstellen lassen?
Ja. Der Erziehungsberechtigte entscheidet, wer die Zugangskarten mit der zugeordneten
Abholberechtigung bekommt.
Erstellt am 23 Apr 2018