Ich bin Erziehungberechtigte/r eines Schülers, komme aber nur selten zur Schule. Kann ich die beiden Zugangskarten mit Abholberechtigung auf den Namen von Familienangehörigen und/oder Freunden ausstellen lassen?

Ja. Der Erziehungsberechtigte entscheidet, wer die Zugangskarten mit der zugeordneten
Abholberechtigung bekommt.

 

Erstellt am 23 Apr 2018
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