Gibt es eine Möglichkeit bei im Laufe der Zeit auftretenden Unklarheiten festzustellen, welche abholpflichtigen Kinder mir als Begleitperson zugeordnet sind?

Die DSL geht davon aus, dass die Erziehungsberechtigten von abholpflichtigen Kindern die
zusätzlich abholberechtigten Personen über die ihnen zugeordneten Kinder informiert
haben. Bei Bedarf kann gegen eine Gebühr von 3,- Euro im Sekretariat eine Liste der Kinder
angefordert werden, für die Sie abholberechtigt sind.

 

Erstellt am 23 Apr 2018
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