Schulvertrag

  • Alle mit Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
  • Die Deutsche Schule Lissabon (DSL) ist eine Begegnungsschule, gekennzeichnet durch den sozialen, kulturellen und sprachlichen Austausch zwischen allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft, in der die Schüler den deutschen Hauptschul- und Realschulabschluss und die Hochschulzugangsberechtigung, das Deutsche Internationale Abitur, erwerben können.

    Grundlagen für die inhaltliche Gestaltung dieses Vertrags sind die Vorgaben der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und des portugiesischen Bildungsministeriums im Rahmen der Genehmigungen, die der DSL erteilt wurden¹ sowie der weiteren geltenden Gesetzgebung². Die Bestimmungen in diesem Vertrag betreffen, unter anderem:

    • die Aufnahme von Schülern
    • das Aufsteigen/die Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe
    • den Schulwechsel
    • die Durchführung von Prüfungen

    Die DSL ist eine Bildungseinrichtung, deren Betriebsgenehmigung auf den Namen des Deutschen Schulvereins in Lissabon (DSVL) lautet. Der DSVL ist eine private, gemeinnützige Einrichtung, die durch ihre Satzung und das portugiesische Gesetz geregelt ist.

  • 1. Lizenz Nr. 1700 (Betriebsgenehmigung der Schule in Lissabon); und Lizenz Nr. 1442 (Betriebsgenehmigung der Schule in Estoril).

    2. Insbesondere die Gesetzesverordnung Nr. 227/2005 vom 28. Dezember 2005, der Ministerialerlass Nr. 224/2006 vom 8. März 2006 und die Gesetzesverordnung Nr. 296-A/98 vom 25. September 1998 oder jedwede andere, die diese Bestimmungen ersetzen oder ändern und jederzeit in der portugiesischen Gesetzgebung geltend und auf die DSL anwendbar sind.

  • 1. Vertragspartner

    I. DSVL (von der Schule auszufüllen)

    DEUTSCHER SCHULVEREIN IN LISSABON, mit Sitz am Largo Willy Brandt, 1600-891 Lissabon, Steuer-IdNr. 500921059, Sozialversicherungsnummer 20010177481, vertreten

    durch___________________________________________________________________________________,

    als ____________________________________________________________________________________,

    und durch ____________________________________________________________________________,

    als ____________________________________________________________________________________


  • II. Erziehungsberechtigte(r) (EB)

  • Zweiter Erziehungsberechtigter (fakultativ)
  • Der nachstehende Schulvertrag wird zugunsten der folgenden Schülerin / des folgenden Schülers geschlossen:
  • nachfolgend als „Schüler“ bezeichnet.

    Der Schulvertrag umfasst die folgenden Bestimmungen, die Regelungen der Deutschen Schule Lissabon (Hausordnung und Schulordnung) und im Falle von Auslassungen die auf diese Art Vertrag anwendbare Gesetzgebung.

  • 2. Kosten des Schulbesuchs

    Der/Die Erziehungsberechtigte(n) verpflichtet/verpflichten sich dazu, die mit dem Schulbesuch des Schülers verbundenen Kosten zu tragen, die Regelungen der DSL einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass der Schüler diese Regelungen einhält.

    Die Höhe der Schulbesuchskosten wird im jeweils geltenden „Jahresrundschreiben“ veröffentlicht, das fester Bestandteil dieses Vertrags ist.

    Die Höhe der Schulbesuchskosten wird vom DSVL festgesetzt und dem/den Erziehungsberechtigten vor Schuljahresbeginn mitgeteilt.

    In begründeten Einzelfällen kann der DSVL auf Antrag eine teilweise Befreiung von Schulbesuchskosten gewähren. Die entsprechenden Regeln befinden sich in der geltenden Regelung über die „Außerordentliche Schulgeldermäßigung“, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung Bestandteil dieses Vertrags ist.

  • 3. Unfallversicherung

    Die Schüler sind bei Unfällen versichert, sofern diese auf dem Schulgelände geschehen oder außerhalb des Schulgeländes bei Aktivitäten, die von der Schule organisiert werden oder an denen diese sich beteiligt:

    • während der Unterrichtszeit,

    • während den Freistunden innerhalb der entsprechenden Unterrichtszeit und bei schulischen, außerschulischen, sportlichen oder gesellschaftlichen Aktivitäten, die von der Schule organisiert oder genehmigt werden;

    • außerhalb des Schulgeländes auf Ausflügen, bei Unterrichtsstunden im Freien, praktischem Unterricht, Praktika im Rahmen des schulischen Lehrplans, Studienfahrten und anderen außerschulischen, sportlichen oder gesellschaftlichen Aktivitäten, sofern sie von der Schule durchgeführt werden oder die Schule daran beteiligt ist, und auf dem Hin- und Rückweg zwischen Wohnort und Schule oder den oben genannten Orten. Ausgeschlossen davon ist der freiwillige Aufenthalt der Schüler an jedwedem Ort auf dieser Strecke. Alle Unfälle müssen unverzüglich dem Schülersekretariat gemeldet werden.

  • 4. Haftung

    Der Deutsche Schulverein in Lissabon haftet nicht für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen jeder Art, die von dem Schüler oder Dritten verursacht werden.

    Die Haftpflicht für Beschädigung von Gegenständen, Ausstattunggegenständen oder Anlagen, die Eigentum der Schule sind und für Schäden und Verlust von Gegenständen, die Eigentum der Schüler sind, obliegt den Eltern der Schüler.

  • 5. Beendigung des Schulvertrags

    Der Schulvertrag bleibt so lange gültig, bis einer der in ihm vorgesehenen Kündigungsgründe eintritt;

    5.1. Der Schulvertrag wird automatisch mit Ablauf des Tages beendet, an dem der Schüler das Ziel der jeweiligen Schulart erreicht hat;

    5.2. Der Vertrag ist durch beide Vertragspartner jeweils zum Schuljahresende durch schriftliche Mitteilung innerhalb der Wiedereinschreibefrist kündbar;

    5.3 Der Vertrag ist durch beide Vertragspartner jeweils zum Monatsende mit einer Frist von drei (3) Monaten kündbar. Während dieser Frist muss das Schulgeld weiterbezahlt werden.

    5.4 Wenn ein trifftiger Grund vorliegt, ist die Kündigung des Schulvertrags durch beide Vertragspartner ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. Solche Gründe sind für die Schule insbesondere:

    a) Erhebliche Verstöße gegen diesen Vertrag, die Schul- oder Hausordnung;

    b) Besitz, Genuss oder Vertrieb von Drogen, Alkohol oder Rauschmitteln;

    c) Hinreichender Verdacht strafbarer Handlungen innerhalb und außerhalb der Schule;

    d) Rückstand mit der Bezahlung von Elternbeiträgen oder der Begleichung sonstiger Gebühren und Auslagen trotz Mahnung;

    e) Wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, Eltern und/oder Schülern nicht mehr möglich ist.

    Die Kündigung des Vertrags soll auf beiden Seiten in schriftlicher Form erfolgen und eine Begründung enthalten.

  • 6. Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen

    Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen werden in der Hausordnung der DSL in ihrer jeweils gültigen Fassung geregelt. Die Hausordnung der DSL ist fester Bestandteil dieses Vertrags.

  • 7. Datenschutz

    Gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 und des Datenschutzgesetzes) informieren wir Sie, dass die Daten der minderjährigen Schüler, von denen Sie angeben, Vater, Mutter oder Erziehungsberechtigter zu sein, die in diesem Schulvertrag erhoben werden und/oder die Sie uns während der entsprechenden Schullaufbahn zur Verfügung stellen, in Dateien der Deutschen Schule Lissabon zu den in den Datenschutzbestimmungen genannten Zwecken verwendet werden, verfügbar unter www.dslissabon.com, und zwar:

    (i) Bereitstellung von pädagogischen Dienstleistungen
    (ii) Verwaltung und Bearbeitung der Schullaufbahn der Schüler
    (iii) Adressbuch
    (iv) Schülervertretung
    (v) Verwaltung der Bibliothek
    (vi) Organisation von Klassenfahrten, Schulbustransport und Ausflügen
    (vii) Anmeldung zu außerunterrichtlichen Aktivitäten
    (viii) Verwaltung des Fundbüros
    (ix) Verwaltung der Schließfächer
    (x) Schul- und Unfallversicherung

  • Wir bitten Sie auch um Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Durchführung der folgenden Verarbeitungen, eingedenk dessen, dass diese Einwilligung gemäß geltender Gesetzgebung jederzeit widerrufen, geändert oder berichtigt werden kann:

    Sie willigen hiermit ein, dass die Deutsche Schule Lissabon Fotos/Bilder und den Namen Ihres oder des von Ihnen gesetzlich vertretenen Kindes, die während schulischen Veranstaltungen, Projekten oder Aktivitäten aufgenommen werden und dazu dienen, diese Initiativen der Öffentlichkeit bekannt zu machen, gemäß den Vorgaben und Beschränkungen in den Datenschutzbestimmungen veröffentlicht werden. Die Deutsche Schule Lissabon haftet nicht für die Verwendung dieser Aufnahmen durch Dritte.

  • Auch die Daten des/der Erziehungsberechtigten werden zu den folgenden Zwecken in Dateien der Deutschen Schule Lissabon gespeichert:

    (i) Vertragsverwaltung
    (ii) Bezahlung des Schulgeldes und Rechungsstellung
    (iii) Adressbuch
    (iv) Elternbeirat
    (v) Versand von Newslettern und anderen für die Schulgemeinschaft wichtigen Bekanntmachungen


    Grundlage der oben genannten Verarbeitungszwecke ist:

    (i) Erhalt der Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu einem oder mehreren der spezifischen Zwecke;
    (ii) Erfüllung des Vertrags über die Erbringung der pädagogischen Dienstleistungen
    (iii) Berechtigtes Interesse der DSL
    (iv) Erfüllung gesetzlicher Pflichten

  • 8. Gütliche Einigung

    Sollten sich aus diesem Vertrag Streitpunkte ergeben, so sollen in jedem Falle alle Beteiligten bemüht sein, eine gütliche Einigung herbeizuführen.

    9. Gerichtsstand

    Für eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Lissabon vereinbart.

  • 10. Schlussbestimmungen

    • Die Hausordnung, das Jahresrundschreiben und die Regeln für außerordentliche Schulgeldermäßigung sind fester Bestandteil dieses Vertrags. Sie können auf der Website der DSL in der jeweils gültigen Fassung eingesehen oder heruntergeladen werden.

    • Bei Unterzeichnung dieses Vertrags werden die jeweils gültigen Fassungen der im Vorangehenden genannten Regelungen zur Verfügung gestellt.

    • Bei Eintritt der Volljährigkeit des Schülers gilt der Vertrag als auf diesen übertragen. Mit ihm gehen auch die oben genannten Rechte und Pflichten des/der Erziehungsberechtigten aus diesem Vertrag auf den Schüler über.

    • Bei Eintritt der Volljährigkeit ist der/sind die Erziehungsberechtigte/n jedoch weiterhin an die Verpflichtung gebunden, das Schulgeld zu bezahlen, unbeschadet jedweden Regressanspruchs gegenüber dem Schüler, der in keinem Fall gegenüber der Schule geltend gemacht werden kann.

    • Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider Vertragspartner (DSVL und EB).

    • Sollte eine der Bestimmungen in diesem Vertrag unwirksam sein, so erfasst die Unwirksamkeit nicht den gesamten Vertrag. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten entweder die gesetzlichen Bestimmungen oder ersatzweise eine Regelung, die dem Willen der Vertragspartner entspricht.

  • 11. Datenschutzklausel

    In Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzvorschriften (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, portugiesisches Datenschutzgesetz und Datenschutzbestimmungen der DSL) informieren wir Sie, dass die Daten, die in diesem Formular erfasst werden, in einer Datei der Deutschen Schule Lissabon gespeichert werden, um die Schulverträge verwalten. Grundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist die Bereitstellung der damit verbundenen Dienstleistungen. Die angeforderten Daten sind unbedingt notwendig, um den beabsichtigten Zweck zu erfüllen, und Ihre Bereitstellung ist obligatorisch. Die Unterzeichner gewährleisten, dass diese Daten zutreffend sind, und verpflichten sich, der Deutschen Schule Lissabon jedwede Änderungen zwecks Aktualisierung schriftlich mitzuteilen. Die Daten werden vertraulich behandelt und werden für die Zeit gespeichert, die notwendig ist, um den Zweck zu erfüllen, für den sie erfasst wurden. Die betroffenen Personen können ihre Rechte auf Zugang und Berichtigung, Löschung, Widerruf des Einverständnisses, die ihnen durch die Datenschutzgesetzgebung gewährt werden, geltend machen, indem sie eine E-Mail an datenschutz@dslissabon.com oder ein Schreiben an die folgende Adresse senden: Deutsche Schule Lissabon, Largo Willy Brandt, 1600-891 Lisboa, Portugal. Die betroffenen Personen sind darüber hinaus berechtigt, Beschwerde bei der portugiesischen Datenschutzbehörde CNPD einzulegen.

  • Die vorliegende Fassung des Schulvertrags wurde vom Vorstand des Deutschen Schulvereins in Lissabon am 24. Mai 2018 beschlossen.

  • 12. Unterschriften
    In der gedruckten Version unterschreiben:
  • ____________________________________________________________________________________________________________

    Unterschrift des Erziehungsberechtigten

    ____________________________________________________________________________________________________________

    Unterschrift des zweiten Erziehungsberechtigten (fakultativ) / ggf. volljähriger Schüler

    Für den DSVL:

    ____________________________________________________________________________________________________________

    (Name des Unterzeichners und entsprechende Funktion)

    ____________________________________________________________________________________________________________

    (Name des Unterzeichners und entsprechende Funktion)

    Anlagen:

    Hausordnung und Schulordnung der DSL

    Jahresrundschreiben

    Regeln für außerordentliche Schulgeldermäßigung

Auszeichnungen