Schulbustransport der DSL
Die neuen Fahrplänen mit neuen Abfahrts- und Ankunftszeiten, die wir Ihnen auf dieser Seite vorstellen, werden mit dem 02.09.2024 in Kraft treten. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung, um einen nahtlosen Übergang zu diesen neuen Fahrplänen zu gewährleisten. Um einen besseren Überblick über die neuen Fahrpläne zu erhalten, stehen Ihnen diese als Liste und als interaktiver Karte zur Verfügung.
Preise 2024/25
Linie | Hin-/Rückfahrt /Monat | Hin- + Rückfahrt /Monat | Einzelfahrt |
L 1 Lissabon | 99,60 € | 181,10 € | 7,20 € |
L 3 A Torre | 113,40 € | 206,10 € | 8,00 € |
L 3 B Malveira da Serra, Birre | 113,40 € | 206,10 € | 8,00 € |
L 4 Estoril, Monte Estoril | 97,40 € | 181,10 € | 6,90 € |
L 5 Carcavelos, Oeiras | 94,30 € | 171,80 € | 6,80 € |
Preise 2023/24
Linie | Hin-/Rückfahrt /Monat | Hin- + Rückfahrt /Monat | Einzelfahrt |
L 1 Lissabon | 93,95 € | 170,85 € | 6,75€ |
L 3 A Torre | 106,95 € | 194,45 € | 7,55 € |
L 3 B Malveira da Serra, Birre | 106,95 € | 194,45 € | 7,55 € |
L 4 Estoril, Monte Estoril | 91,90 € | 170,85 € | 6,50 € |
L 5 Carcavelos, Oeiras | 89,00 € | 162,05 € | 6,40 € |
Anmeldung für den Schultransport
Die Anmeldung für den Schultransport erfolgt über den Online-Prozess „Anmeldung Serviceangebot“ in Phidias und ist für das ganze Schuljahr verbindlich (10 Monate). Dies gilt auch für Schüler der Klasse 12. Die Anmeldung für den Schulbus setzt voraus, dass die Erklärung in Bezug auf die Schulbusordnung ausgefüllt wird. Ausnahmen: Abmeldung von der Schule oder offizielle Adressenänderung.
Die Fahrtkosten werden zusammen mit dem Schulgeld erhoben. Anmeldungen im Verlauf des Schuljahres: Der Transport wird ab dem Monat berechnet, ab dem die Anmeldung gültig ist. Die Schule ist weder zu Ersatztransport noch zu Kostenerstattung verpflichtet, wenn der Schüler den Bus nicht benutzt oder wenn Busse aufgrund höherer Gewalt ausfallen. Einzelfahrten werden in der Schulgeldrechnung verrechnet. Für die Schüler des Kindergartens, der Grundschule sowie des Gymnasiums, sofern sie keine Genehmigung zum Verlassen des Schulgeländes haben, bedürfen Einzelfahrten immer einer vorherigen schriftlichen Genehmigung des Erziehungsberechtigten.
Die Schüler sind verpflichtet:
• den Schülerausweis bei sich zu führen und den aufsichtsführenden Personen bei Aufforderung vorzuzeigen;
• die Schulbusordnung zu beachten;
• den Anweisungen der aufsichtsführenden Personen zu folgen.
Bei Verstoß gegen die Schulbusordnung kann eine Disziplinarstrafe ausgesprochen bzw. die
Benutzung der Schulbusse vorübergehend oder dauernd untersagt werden.