DSL

Maskenpflicht ab 4. Klasse, empfohlen ab 1. Klasse

Es gilt die Maskenpflicht für alle Erwachsenen und alle Schüler/innen ab einschließlich der 4. Klasse (Einwegmasken oder zertifizierte wiederverwendbare Masken) auf dem gesamten Schulgelände, auch im Klassenzimmer und während des Unterrichts.

Wie zum Ende der letzten Woche von der DGS mitgeteilt wurde, prüft die DGS derzeit anhand der Empfehlungen der WHO die Einführung einer Maskenpflicht für Kinder ab der 1. Klasse.

Während wir weitere Richtlinien abwarten, empfiehlt die DSL in Rücksprache mit dem Schularzt das Tragen einer Maske auf dem Schulgelände bereits für Kinder aber der 1. Klasse.


In unseren FAQs finden Sie alle Informationen zu den eingeführten Maßnahmen für die Wiedereröffnung, einschließlich der neuen Vorgänge, die vor Betreten des Schulgeländes zu befolgen sind, insbesondere beim Auftreten von Symptomen, bei Kontakt mit infizierten Personen oder bei einer Rückkehr aus einem Risikogebiet.

 

Erstellt am 05 Sep 2020
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