| Lissabon | Estoril | ||
| Kindergarten | 1. - 3. Rate, je | 1.771,50 €* | 1.679,00 €** |
| Grundschule | 1. - 3. Rate, je | 1.768,50 €* | 1.711,20 €** |
| Gymnasium | 1. - 3. Rate, je | 1.749,50 € |
* Gilt nur für den Pflichtunterricht von 08.00-13.20 Uhr
** Gilt nur für den Pflichtunterricht von 09.00-13.20 Uhr
Zahlungsweise
Die Schulrechnungen werden in drei Raten erhoben und sind bis zum 20. des ersten Monats jedes Trimesters wie folgt zu bezahlen:
1. Rechnung 01.10.10 bis zum 20.10.2010
2. Rechnung 01.01.11 bis zum 20.01.2011
3. Rechnung 01.04.11 bis zum 20.04.2011
Die Bezahlung kann erfolgen:
Portugal: 0033.0000.00000905763.77 Millennium BCP
Deutschland: Kontonr.: 180816100 BLZ: 37070024 Deutsche Bank Köln
*Bitte schicken Sie immer einen Überweisungsbeleg an: caixa@dslissabon.com
Zahlungsrückstände
Gemäss der Hausordnung erfolgt eine 1. Mahnung nach Ende der betr. Zahlungsfrist, mit der 2. Mahnung ist eine Gebühr von 30€/Schüler zu bezahlen und mit der 3. Mahnung wird zusätzlich eine Gebühr von 100€/Schüler erhoben. Die 1. Mahnungen werden am 21. Oktober/Januar/April, die 2. Mahnungen am 04. November/Februar/Mai und die 3. Mahnungen am 18 November/Februar/Mai oder am darauf folgenden Tag (falls es sich um ein Wochenende oder Feiertag handelt) ausgestellt.
Nach der in der 3. Mahnung genannten Datumsfrist:
Preisvorbehalt
Der Vorstand des Deutschen Schulvereins in Lissabon behält sich das Recht vor, die in diesem Jahresrundschreiben festgelegten Preise während des Schuljahres zu erhöhen, wenn dies aufgrund nicht vorhersehbarer Gegebenheiten notwendig werden sollte.
Schulgeldermäßigung
Geschwisterermäßigung
Bitte beachten Sie: die Ermäßigung betrifft die älteren Geschwister (z.B. in einer Familie mit 3 Geschwistern erhält der Älteste 15% Ermäßigung, der Mittlere 5% und der Jüngste keine).
Außerordentliche Schulgeldermäßigung (Neue Regelung)
Die außerordentliche Schulgeldermäßigung wird beantragt und durch den Schulvorstand nach Vorliegen des Antrags in einer Sitzung genehmigt. Kandidaten für diese Beihilfe sind Schüler der Grundschule und des Gymnasiums mit guter schulischer Leistung, die die DSL oder eine andere deutsche Schule in Portugal bereits seit mindestens 3 Jahren besuchen und deren Erziehungsberechtigte sich vorübergehend in einer schwierigen finanziellen Phase befinden. Der Antrag umfasst die Ermäßigung des Schulgeldes über zwei Trimester, welche um ein weiteres Trimester erneuert werden kann, wiederum mittels eines Antrags und nachfolgender Genehmigung. Die Formulare für den Antrag und die neue Regelung für die außerordentliche Schulgeldermäßigung der DSL sind im Schülersekretariat erhältlich.