Schulgeld 2010/11

  Lissabon Estoril
Kindergarten 1. - 3. Rate, je1.771,50 €*1.679,00 €**
Grundschule1. - 3. Rate, je1.768,50 €*1.711,20 €**
Gymnasium1. - 3. Rate, je1.749,50 € 

* Gilt nur für den Pflichtunterricht von 08.00-13.20 Uhr
** Gilt nur für den Pflichtunterricht von 09.00-13.20 Uhr

  • Bei Neueinschreibungen bis zum 15. eines Monats sind 100% des Monatssatzes zu bezahlen, ab dem 16. des Monats 50%.
  • Bei Abmeldungen bis zum 15. eines Monats sind 50% des Monatssatzes zu bezahlen, ab dem 16. des Monats 100%.
  • Längere Abwesenheit eines Schülers berechtigt gemäss Schulordnung nicht zur Rückerstattung des Schulgelds für den entsprechenden Zeitraum.

Zahlungsweise

Die Schulrechnungen werden in drei Raten erhoben und sind bis zum 20. des ersten Monats jedes Trimesters wie folgt zu bezahlen:

1. Rechnung 01.10.10 bis zum 20.10.2010
2. Rechnung 01.01.11 bis zum 20.01.2011
3. Rechnung 01.04.11 bis zum 20.04.2011

 Die Bezahlung kann erfolgen:

  • An den Geldautomaten “Caixa Multibanco” (bis zu den unter 5.1. genannten Zahlungsterminen);
  • per "Multibanco" in der DSL und der Zweigstelle Estoril;
  • per Scheck: ausgestellt auf die DSL, sowohl für Schüler der DSL als auch der DSE;
  • per "Tickets Ensino / Infância;
  • Zahlungsüberweisung auf eines der u. g. Konten. Bitte beachten Sie, dass Informationspflicht gegenüber der DSL bzgl. der getätigten Überweisung besteht.

          Portugal: 0033.0000.00000905763.77 Millennium BCP

          Deutschland: Kontonr.: 180816100 BLZ: 37070024 Deutsche Bank Köln

          *Bitte schicken Sie immer einen Überweisungsbeleg an: caixa@dslissabon.com

Zahlungsrückstände

Gemäss der Hausordnung erfolgt eine 1. Mahnung nach Ende der betr. Zahlungsfrist, mit der 2. Mahnung ist eine Gebühr von 30€/Schüler zu bezahlen und mit der 3. Mahnung wird zusätzlich eine Gebühr von 100€/Schüler erhoben. Die 1. Mahnungen werden am 21. Oktober/Januar/April, die 2. Mahnungen am 04. November/Februar/Mai und die 3. Mahnungen am 18 November/Februar/Mai oder am darauf folgenden Tag (falls es sich um ein Wochenende oder Feiertag handelt) ausgestellt.

Nach der in der 3. Mahnung genannten Datumsfrist:

  • behält sich die Schule gemäß Schulordnung das Recht vor, den betreffenden Schüler vom weiteren Schulbesuch auszuschließen;
  • sind Ausgabe von Zeugnis und Wiedereinschreibung erst nach vollständiger Zahlung ausstehender Schulrechnungen möglich;
  • ist eine Einschreibung für das folgende Schuljahr ohne vorherige Begleichung aller aus dem vorhergehenden Schuljahr stammenden Rechnungen nicht möglich.

Preisvorbehalt

Der Vorstand des Deutschen Schulvereins in Lissabon behält sich das Recht vor, die in diesem Jahresrundschreiben festgelegten Preise während des Schuljahres zu erhöhen, wenn dies aufgrund nicht vorhersehbarer Gegebenheiten notwendig werden sollte.

Schulgeldermäßigung

Geschwisterermäßigung

  • kann nur zusammen mit einer Neu- oder Wiedereinschreibung beantragt werden;
  • muss in jedem Schuljahr erneut schriftlich beantragt werden;
  • wird nur Geschwistern gewährt, die im gleichen Haushalt leben;
  • wird nicht gewährt, wenn das Schulgeld vom Arbeitgeber oder sonstigen Personen bzw. Institutionen ganz oder teilweise übernommen wird;
  • wird bei außerordentlicher Schulgeldermäßigung (6.2) nicht gewährt.
  • Die Höhe der Geschwisterermäßigung beträgt: 5% für das 2. Kind, 15% für das 3. Kind, 25% für das 4. Kind, 35% für das 5. Kind, 50% für das 6. Kind und weitere.  

Bitte beachten Sie: die Ermäßigung betrifft die älteren Geschwister (z.B. in einer Familie mit 3 Geschwistern erhält der Älteste 15% Ermäßigung, der Mittlere 5% und der Jüngste keine).

Außerordentliche Schulgeldermäßigung (Neue Regelung)

Die außerordentliche Schulgeldermäßigung wird beantragt und durch den Schulvorstand nach Vorliegen des Antrags in einer Sitzung genehmigt. Kandidaten für diese Beihilfe sind Schüler der Grundschule und des Gymnasiums mit guter schulischer Leistung, die die DSL oder eine andere deutsche Schule in Portugal bereits seit mindestens 3 Jahren besuchen und deren Erziehungsberechtigte sich vorübergehend in einer schwierigen finanziellen Phase befinden. Der Antrag umfasst die Ermäßigung des Schulgeldes über zwei Trimester, welche um ein weiteres Trimester erneuert werden kann, wiederum mittels eines Antrags und nachfolgender Genehmigung. Die Formulare für den Antrag und die neue Regelung für die außerordentliche Schulgeldermäßigung der DSL sind im Schülersekretariat erhältlich.

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